Bleaching – Zähne bleichen: Fragen und Antworten

Ein strahlendes Lächeln ist ein Ausdruck von Gesundheit und Lebensfreude, von Jugendlichkeit und Dynamik. Weiße Zähne sind ein Segen der Natur, der nicht allen Menschen gleichermaßen gewährt wird. Wir helfen Ihnen mit 20 Jahren Bleaching Erfahrung.

Ist ein Bleaching schmerzhaft?

Nein, Bleichen ist schmerzfrei und muss somit keine Sorge bereiten. Durch die individuell hergestellte Schiene kommt das Bleaching-Mittel kaum mit dem Zahnfleisch in Berührung. Bei sehr empfindlichen Zähnen kann es sein, dass sich die Empfindlichkeit nach dem Bleichen erhöht. Dieses Gefühl hält nicht lange an, sodass auch sensible Zähne problemlos aufgehellt werden können.

Wann ist ein Bleaching ratsam?

Bei Belägen die durch professionelle Zahnreinigung nicht zu beseitigen sind und gelblichen Verfärbungen können Zähne aufgehellt werden. Vor Einzelkronen im Frontzahnbereich ist zu überlegen, ob ein wurzeltoter, verfärbter Zahn nicht intern aufgehellt werden kann.

Sind Bleaching-Mittel giftig?

Das Bleichmittel ist ungiftig. Allerdings sollten Patienten mit Allergien auf die Inhaltsstoffe auf das Bleaching verzichten. Ebenso sollten Sie in der Schwangerschaft oder Stillzeit keine Zahnaufhellung vornehmen.

Wie lange hält das Bleaching vor?

Bei guter Mundhygiene hält das Ergebnis bis zu einem Jahr. Rauchen, Kaffee, schwarzer Tee, Rotwein können für ein schnelleres Nachdunkeln der Zähne sorgen. Aber ein erneutes Bleaching ist jederzeit möglich, weshalb Sie die Schiene aufbewahren sollten.

Wann wird die Schiene getragen?

Beginnen Sie am besten in den ersten 3 Tagen mit einer Stunde und verlängern den Zeitraum auf bis zu 5 Stunden, bis Sie das gewünschte Ergebnis erzielt haben. Sie können die Schienen aber auch nachts tragen.

Gibt es Risiken?

Beim Gebrauch nach Anleitung müssen Sie keine Risiken befürchten. Da es sich um ein schmerzfreies und den Körper nicht schädigendes Verfahren handelt, können Sie Ihre Zähne bedenkenlos aufhellen. Allerdings ist eine Kontrolle beim Zahnarzt wichtig, da poröse, an Karies erkrankte oder rissige Zähne, sowie Zähne mit defektem Schmelz nicht aufgehellt werden sollten.

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